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   BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82   

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https://dejure.org/1984,3448
BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82 (https://dejure.org/1984,3448)
BVerwG, Entscheidung vom 02.02.1984 - 3 C 1.82 (https://dejure.org/1984,3448)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Februar 1984 - 3 C 1.82 (https://dejure.org/1984,3448)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schaffung einer leistungsfähigen Struktur eines Mühlengewerbes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.05.1979 - 7 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82
    Die Ausgleichsbetragsregelung in § 8 Abs. 4 MStG ist mit dem Grundgesetz vereinbar (im Anschluß an das Urteil des 7. Senats vom 10. Mai 1979 - BVerwG 7 C 70.77 -).

    Insoweit wird auf die beiden Urteile vom 10. Mai 1979 - BVerwG 7 C 70.77 - sowie - BVerwG 7 C 83, 84 und 85.77 - (Buchholz 451.54 Nr. 5 u. Nr. 6) hingewiesen.

  • Drs-Bund, 02.09.1971 - BT-Drs VI/2554
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82
    Im Hinblick hierauf durfte der Gesetzgeber den Ausgleichsbetrag so hoch festsetzen, daß er wirklich sicher sein konnte, die Einhaltung der Vermahlungsbeschränkung werde von den Mühlen weitgehend respektiert werden (vgl. dazu auch die Begründung des Gesetzentwurfes, BT-Drucks. VI/2554 S. 13).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82
    Ein Verstoß gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden und damit im Verfassungsrecht wurzelnden (vgl. BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133] und BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [309]) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor.
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82
    Ein Verstoß gegen den aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden und damit im Verfassungsrecht wurzelnden (vgl. BVerfGE 23, 127 [BVerfG 05.03.1968 - 1 BvR 579/67] [133] und BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65] [309]) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit liegt nicht vor.
  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerwG, 02.02.1984 - 3 C 1.82
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 19. März 1975 - 1 BvL 20-24/73 - (BVerfGE 39, 210) entschieden, daß diese Vermahlungsregelung, soweit sie die Freiheit der Berufsausübung für Groß- und Mittelmühlen beschränkt, mit Art. 12 GG vereinbar ist.
  • BVerwG, 26.03.1987 - 3 B 12.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dies ist vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden worden (vgl. Urteil des Senats vom 2. Februar 1984 - BVerwG 3 C 1.82 -).
  • BVerwG, 03.10.1984 - 3 B 27.83

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Festsetzung eines Zwangsgeldes - Begriff

    In den Urteilen des Gerichts vom 10. Mai 1979 - BVerwG 7 C 70.77 - und - BVerwG 7 C 83, 84 und 85.77 - (Buchholz 451.54 Nr. 5 und Nr. 6) sowie vom 2. Februar 1984 - BVerwG 3 C 1.82 - (Buchholz 451.54 Nr. 9) ist die Verfassungsmäßigkeit bejaht worden.
  • BVerwG, 03.10.1984 - 3 B 28.83

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Festsetzung eines Zwangsgeldes - Begriff

    In den Urteilen des Gerichts vom 10. Mai 1979 - BVerwG 7 C 70.77 - und - BVerwG 7 C 83, 84 und 85.77 - (Buchholz 451.54 Nr. 5 und Nr. 6) sowie vom 2. Februar 1984 - BVerwG 3 C 1.82 - (Buchholz 451.54 Nr. 9) ist die Verfassungsmäßigkeit bejaht worden, im übrigen sei noch darauf hingewiesen, daß die in der Vergangenheit diesbezüglich mehrfach eingelegt gewesenen Verfassungsbeschwerden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurden (vgl. Beschlüsse vom 28. August 1981 - 1 BvR 876/79 - und vom 10. Mai 1979 - 1 BvR 750/79 -).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 9 L 1414/95
    Derartige Überprüfungsmöglichkeiten und Kontrollrechte sind im öffentlichen Interesse an einer schadlosen Abwasserbeseitigung dringend erforderlich, um die Ursache etwaiger Störungen feststellen und den ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Entwässerungsanlage sicherstellen zu können (vgl. bereits OVG Lüneburg, Urt. v 28.4.1983 - 3 C 1/82).
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